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Nachforderung ohne Rechnung

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Klinker
(@klinker)
Beiträge: 24
Eminent Member
Themenstarter
 

Bis vor Kurzem haben wir eine Eigentumswohnung vermietet. Diese wurde letztendlich aber zwangsversteigert. Kürzlich bekamen wir eine Nachforderung von RWE. Wir haben unser Problem schriftlich beim Anbieter geschildert. Alle wichtigen Schreiben haben wir in Kopie beigelegt. Nun will uns RWE weismachen, dass sie gar nicht wüssten, dass die Wohnung zwangsverwaltet gewesen wäre. Was können wir jetzt tun?

 
Veröffentlicht : 11/11/2011 10:54 am
LilaLaune
(@lilalaune)
Beiträge: 24
Eminent Member
 

Du solltest dich zuerst mit dem Zwangsverwalter der Wohnung in Verbindung setzen. Normalerweise erfährt der Versorger nicht einfach so von einem Kundenwechsel. Der Stromvertrag muss euch in schriftlicher Form vorliegen. Falls dies nicht so ist, liegt er vielleicht bei eurem Verwalter. Wird der Kundenwechsel nicht angegeben, läuft der Vertrag, und ihr als Eigentümer seid der Kunde.

 
Veröffentlicht : 11/11/2011 11:08 am
Energiebündel
(@energiebuendel)
Beiträge: 44
Trusted Member
 

Hi Klinker,

eigentlich ist ja nicht in erster Linie der Wohnungseigentümer für die Stromversorgung verantwortlich, sondern der Mieter. Es ist doch davon auszugehen, dass eure Mieter mit RWE einen Strombelieferungsvertrag abgeschlossen haben, oder? Dann wären sie doch die Ansprechpartner für den Energieversorger und erst in zweiter Linie ihr als Eigentümer. Ich würde das also erst einmal auf die Mieter abwälzen. Oder habt ihr den Stromversorgungsvertrag für eure Mieter bei RWE abgeschlossen? Dann würde ich mir aber die Zwangsversteigerung vom Zwangsverwalter bestätigen lassen. Vielleicht kann er sich ja dann auch mit RWE in Verbindung setzen. Außerdem dürfte doch kein Strom mehr verbraucht worden sein, wenn die Wohnung leer stand. Dann können doch für die Zeit auch keine weiteren Stromkosten angefallen sein. Also irgendwie ist das alles nicht so ganz stimmig.

Gruß
Energiebündel

 
Veröffentlicht : 15/11/2011 2:17 am
Kai-Werner
(@kai-werner)
Beiträge: 53
Trusted Member
 

Meine Meinung Bündel....
Wenn ihr die Wohnung vermietet habt, hat der Mieter einen Vertrag nicht ihr. Es sei denn ihr habt vor der Vermietung euren Stromvertrag nicht gekündigt, bzw. nach eurem Auszug, wenn ihr vorher drin gewohnt haben solltet. Dann seit ihr dran mit zahlen. Wenn aber eure Wohnung schon Zwangsverteigert worden ist, werdet ihr doch wohl eh kein Geld haben um die Forderung zu begleichen. Ihr solltet euch mal dringend mit einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen.
Außerdem wäre eine Antwort mal ganz hilferich. Was hat es denn bis jetzt so für neue Erkenntnisse gegeben.

 
Veröffentlicht : 03/06/2012 2:07 am
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