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Ablauf Preisgarantie aber keine Mitteilung erhalten

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arsimu
(@arsimu)
Beiträge: 1
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Themenstarter
 

Hallo,

ich habe den Tarif EnBW-Online und Preisgarantie bis 30.11.2013.

Lt. den AGB sollte ich 6 Wochen vor Ablauf der Preisgarantie ein Schreiben der EnBW erhalten, mit welchem bei einer Preiserhöhung diese angekündigt wird.

In den AGB (Punkt 8.3) liest sich das wie folgt:

"Zum Ablauf der Netto-Preisgarantie gelten dann die zum Zeipunkt aktuell auf der Internetseite der EnBW veröffentlichten Preise Ihres Produkts. ... Die EnBW wird mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Netto-Preisgarantie eine briefliche Mitteilung mit den zum Ablauf der Netto-Preisgarantie geltenden Preise an den Kunden versenden. Eine Mitteilung erfolgt jedoch nur, sofern die auf der Internetseite der EnBW veröffentlichten Preise Ihres Produktes von dem Preis, der vor Ablauf der Netto-Preisgarantie gegolten hat, abweichen."

Nun ist es so, dass der auf der Internet-Seite veröffentlichte Preis höher ist als mein bisheriger Preis, ich aber keine Mitteilung über neue Preise erhalten habe. Diese sollte ich (da die Preisgarantie bis 30.11. läuft) lt. den AGB eigentlich schon lange erhalten haben.

Ich bin mir nun unsicher, wie ich die Situation hier einschätzen und mich verhalten soll.

Eigentlich interpretiere ich das jetzt so, dass wegen der fehlenden Mitteilung mein alter Preis weiter gilt - auch wenn mittlerweile auf der Internetseite ein anderer Preis veröffentlicht wurde.

Andererseits steht im ersten Satz aber, dass mit Ablauf der Preisgarantie einfach die Internet-Preise gelten.

Ich könnte nun ja bei der EnBW anrufen und nachfragen, möchte aber natürlich hier keine schlafenden Hunde welcken 🙂
Daher möchte ich mich zuerst mal hier erkundigen. Vielleicht hatte ja jemand schon mal die selbe Situation und kann mir einen Ratschlage geben.

Wie schätzt Ihr die Situation ein? Meint ihr meine alten Preise gelten weiter oder darf die EnBW auch ohne die in den AGB angekündigte Mitteilung den Preis auf den aktuellen Preis anpassen?

Viele Grüße

Arsimu

 
Veröffentlicht : 31/10/2013 1:45 pm
Mausel
(@mausel)
Beiträge: 47
Trusted Member
 

Hallo Arsimu,

ich sehe das schon so, dass du eigentlich eine Mitteilung erhalten müsstest. Aber es steht nirgendwo, dass der im Internet veröffentlichte Preis nicht gilt, wenn du keine Mitteilung erhältst. Das bedeutet dann wiederum, dass diese Mitteilung eine rein freiwillige Serviceleistung ist, die aber dennoch nichts an den übrigen Regelungen ändert. Insofern würde ich an deiner Stelle damit rechnen, dass man dir ab Dezember die Internet-Preise berechnen wird.

Lieben Gruß

Mausel

 
Veröffentlicht : 07/11/2013 1:31 am
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