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Forderungen gegen FlexStrom

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Sönke Iwersen
(@soenke-iwersen)
Beiträge: 1
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Themenstarter
 

Liebe FlexStrom-Gemeinde,

ich recherchiere im Zusammenhang mit FlexStrom danach, ob es FlexStrom-Kunden gibt, die Forderungen gegen FlexStrom nach erfolglosem Schriftverkehr und gerichtlichen Schritten per Gerichtsvollzieher durchsetzen mussten. Eine vertrauliche Behandlung der persönlichen Daten versteht sich. Am besten wären Fälle, wo die Vollstreckung schon geschehen ist.

Über Zuschriften an: s.iwersen@vhb.de würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Iwersen
Leiter Investigative Recherche
____________________________
Handelsblatt GmbH
Wirtschafts- und Finanzzeitung
Kasernenstraße 67
D-40213 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211 - 887 - 1103

 
Veröffentlicht : 28/01/2013 3:54 pm
Nordy
(@nordy)
Beiträge: 1
New Member
 

Hallo Herr Iwersen vom Handelsblatt,

wollen auch Sie mit Ihrer Recherche dazu beitragen, dass Flexstrom dem Schicksal von Teldafax folgt? Stern-TV bezieht sich ja gerne auf Verlautbarungen des Handelsblattes:
siehe: http://www.stern.de/wirtschaft/geld/billigstromanbieter-flexstrom-angst-vor-einem-zweiten-teldafax-1925615.html

Da zufriedene Kunden sich meist nicht äußern, häuften sich irgendwann die negativen Berichte. Wer schreibt schon, wenn sein Telefon ohne Murren funktioniert oder seine Wasserleitung wie gewohnt sprudelt. Den Talkshows bringt es nur Zulauf, wenn über die Probleme berichtet wird. Flexstrom und Stern-TV traten in einen öffentlichen Meinungsaustausch, Handelsblatt und andere Magazine folgen oder gehen voran. Damit wird leider das eigentliche Ziel des Parole-Bietens gegenüber den allmächtigen Stromkonzernen konterkariert, woran ja auch höchste Politiker stets scheitern.
Das ist dann die sich selbst erfüllende Prophezeiung: Man muss das Unglück, das auch bei Flexstrom bald die Lichter ausgehen werden, nur kräftig rufen, dann wird es schon eintreten!

Solche Berichterstattungen führen auch dazu, dass heute noch 3/4 aller Stromkunden Angst vor dem Wechsel des Stromanbieters haben. Dies wird sich nicht ändern, wenn es nur einseitige Negativberichterstattungen geben würde und mit der angehäuften Kritik sich Wechselwillige gleich wieder ins Schneckenhaus zurückziehen.

Wünschenswert wäre also, wenn Sie im Forum zu den Zielen Ihrer Recherche noch etwas mehr Hintergrundinformationen geben würden. Geht es Ihnen darum, dass das Handelsblatt sich mit Belegen aus den Kreisen der Flexkunden bedienen möchte, um sich gegen eine EV von Flexstrom zu wehren oder wollen Sie auch im Forum zur weiteren Aufklärung beitragen, z.B. wohin die Reise von Flexstrom gehen könnte?

Flexstrom schreibt in auf der Homepage in seinen Unternehmensleitlinien, dass sie als mittelständisches Unternehmen die Marktbeherrschung der der Stromgroßkonzerne brechen wollen. Schließlich hängt über dem Hauseingang des Firmensitzes ja noch die Überschrift „Flexstrom – verboten günstig!“

Jedoch treffen hier Welten zusammen.
Um so etwas aber wirklich umsetzen zu können, müssen zahlreiche Kunden aus der Grundversorgung heraus gehen und zu Stromanbietern wechseln, die günstige und faire Tarife anbieten. So locken die Billiganbieter mit Bonuszahlungen, Jahresgarantieverträgen und Arbeitspreisen, die wie viele behaupten, im ersten Jahr unter den Einstandspreisen liegen und ab dem 2. Jahr dann nach oben angepasst werden müssen.

Auch führt die Akquisitionspolitik zu einem Zulauf, die Kundenservicebereiche der Billiganbieter oft überfordern, per Telefon kommt man nicht mehr durch, per eMail muss man lange auf eine Antwort warten, um den Kontakt aufrecht zu erhalten verschicken die Kunden dann Briefe als Einwurfeinschreiben. Die ursprünglich auf bei Seiten vorhandene Gesprächsbereitschaft kommt mangels organisatorischer Mängel und zeitraubender bzw. vergeblicher Kontaktversuche zum Erliegen und zum Schluss sind die Gerichte und der Gerichtsvollzieher aufgerufen, alles wieder auf eine Sachebene zurückzuschieben, was meistens mit einem Bruch der Vertragsbeziehung endet.

Teldafax zog sich weitere Finanzierungsprobleme zu, weil viele die saftige Tarifanhebung noch dem „Probejahr“ nicht hinnehmen wollten und wieder kündigten. Werden dann die Netzentgelte von dem Billiganbieter nicht termingemäß bezahlt, gehen die ersten Gerüchte über eine drohende Insolvenz in den Umlauf. Neue Kunden kommen dann nicht mehr hinzu in das ganze Projekt stürzt wie ein Kartenhaus zusammen.

Flexstrom hat 2011 nach der Teldafax-Insolvenz einen gewaltigen Zulauf erhalten, das musste von der Verwaltung erst einmal abgearbeitet werden. In 2012 ging der Zuwachs rapide zurück wohl auch wegen verweigerten Bonuszahlungen, wenn die Verlängerung auf das 2. Jahr nicht erfolgte. Die Geschäftsführung wollte hier nicht klein beigegeben.

Es hatte sich nämlich herausgestellt, dass viele die online angebotenen einfachen Wechselmöglichkeiten dazu nutzten, um mal schnell jedes Jahr zu einem anderen Billiganbieter zu wechseln, um jedes Jahr woanders den Neukundenbonus abzukassieren.
Die so vorgingen, nutzten aber lediglich die angebotenen Lücken aus, denn in vielen AGB steht drin, dass man Neukunde ist, wenn man seit einem halben Jahr von einem anderen Anbieter den Strom bezog.

Somit landeten diese Streitfälle bei den Schieds-/Ombudsmännern, bei Verbraucherzentralen und Gerichten. Damit geriet Flexstrom weiter in den Strudel hinein und musste sich Vergleiche mit Teldafax gefallen lassen.

Jeder Wechselwillige kann sich ja ausrechnen, dass der Tarif des ersten Jahres als Werbeangebot einfach nicht kostendeckend sein kann, wenn neben Bonuszahlungen, Rabatte bei Jahresverträgen, Vorauszahlungen der Stromgebühren mehrere hundert Euro Einsparungen herauskommen. Die kräftigen Preiserhöhungen ab dem 2. Jahr haben dann trotzdem überrascht.

Der Neukunde kann nämlich nicht genau wissen was danach kommt, weil alle Tarifrechner (Check24, Verivox) und auch die dann zugeschickten Online-Verträge nicht ausführten, was der „Normaltarif“ ist, also der Tarif, den ein Stammkunde üblicherweise bei seinem Billiganbieter zahlen muss. Alle haben nur den Neukundenbonus abgezogen und sind davon ausgegangen, dass der Rest dann der normale Tarif sei. Nur wer aber noch eine Mindestabnahme (Höchstabnahme) vereinbarte, bekam zusätzlich einen Arbeitspreis genannt, der aber so erheblich über dem Neukunden angebotenen Arbeitspreis lag, dass er davon ausging, dass es sich nur um einen „Straftarif“ handeln würde für diejenigen, die weniger oder mehr als vereinbart verbrauchen, nicht aber, dass das der künftige Standardtarif sein soll.

Ich habe bei Flexstrom aber trotzdem eine günstige Fortsetzung ins 2. Jahr erreichen können, nachdem ich den Tarif des Grundversorgers aus dem Internet kopierte und eine Anfrage-eMail an Flexstrom richtete, in der ich darauf hinwies, dass der Flexstrom-Tarifrechner den Grundversorger meines PLZ-Gebietes nur mit dem „Papiervertrag“ vergleicht, also um 100 Euro /Jahr zu hoch ausfällt. Wir wollen ja keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Also habe ich auch diesen Systemfehler hingewiesen und angeboten, den Vertrag fortzusetzen, wenn das Tarifangebot von Flexstrom günstiger als der des Grundversorgers ausfallen würde.

So erhielt ich in wenigen Tagen ein Angebot für das Folgejahr. Die 100 Euro aus dem Grundversorger-Tarifrechner wurden ebenso berücksichtigt wie der 200 Euro Neukundenrabatt, da das Vertragsverhältnis ja weiter Bestand hatte. Zusammen lag das Flexstrom-Angebot also 300 Euro unter dem zugeschickten Nachfolgevertrag. Nun gut, den Onlinevorteil hätte mir mein Grundversorger auch gewährt. Bei Flexstrom hatte ich aber den Vorteil dass auch der neue Preis wiederum 1 Jahr garantiert war, was der Grundversorger nicht bietet, sondern in der Region seinen Tarif in 2012 um 11 % erhöhte.

Beide Jahre zusammen kam dann eine Einsparung heraus, die zur Finanzierung eines Urlaubs reichte. So wechselte ich auch noch zu Flexgas.

Vor dem 2. Jahr bekam ich dann auch von Flexgas einen Nachfolgetarif zugeschickt und das Ganze wiederholte sich. Leider nahm Flexgas sich die Unternehmensleitlinien nicht so ganz zum Herzen oder sie waren nicht so flexibel, wie es in ihrem Namen steht. Jedenfalls blieb das Angebot für das 2. Jahr teuer als das Angebot des Grundversorgers.

Auch der Verweis auf die von Flexstrom gefundene Lösung half nicht weiter. Es sind wohl 2 verschiedene Firmen mit unterschiedlichen Handhabungen.

So wechselte ich zunächst zu Grüngas, die sich bei einem Jahresvertrag darauf einlassen, dem Kunden trotzdem eine monatliche Zahlungsweise einzuräumen.
Damit ist das wesentliche Argument, wegen der Insolvenzgefahr keine Jahresverträge mit Vorauszahlungen zu leisten vom Tisch, denn für den Fall des Falles werden sich die Mehrkosten des Wechsels zum Grundversorger und von dort weiter zu einem anderen Billiganbieter in Grenzen halten. Bei meinem Wechsel zu Flexstrom wegen der Insolvenz von Teldafax ließ der Netzbetreiber keinen direkten Wechsel zu, weil die für den Verwaltungsvorgang seinerzeit mindesten 6 Wochen benötigten. Möglichweise geht das heute schneller, aber sollte man für mindestens 1 Monat einen höheren Tarif einkalkulieren.

Grüngas „kann auch Strom“ das wäre dann Grünwelt. Diesen Anbieter sehe ich im Vorteil zu Flexstrom wegen der dort ebenfalls angebotenen monatlichen Zahlungsweise bei Jahresverträgen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass schon zu viele darin herumrühren, dass Flexstrom dem Schicksal der Insolvenz von Teldafax bald folgen könnte.

Die Absicherung einer EEG-Zulage im Garantiepreis müsste sich aus den AGB ergeben. Meistens ist die Rede von Preiserhöhungen von „hoheitlichen Aufgaben“ – damit ist die EEG-Umlage gemeint, ist eine solche Zulage nicht im Garantiepreis enthalten und muss extra bezahlt werden.
Wer sich davor schützen will, wird nicht darum herumkommen, sich das von seinem Anbieter noch extra zusichern zu lassen. Er wird sicher nicht darauf eingehen, wenn sein eigener Einkaufstarif solches nicht beinhaltet. Der Wettbewerb ist aber so groß, dass es bald auch Anbieter geben wird, die gegen Aufpreis diese Absicherung anbieten werden.

Flexstrom wird sich eine neue Tarifstruktur ausdenken müssen.

Viele Grüße

Nordy

 
Veröffentlicht : 30/01/2013 3:33 pm
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