Klage gegen Hinkley Point C

Kernkraftwerk Hinkley Point Ein Bündnis aus diversen Stadtwerken und Ökostromanbietern will in diesen Tagen Klage gegen Hinkley Point, einem britischen Kernkraftwerk einreichen. Neben Energieversorgern wie die österreichische oekostrom AG, Greenpeace Energy und die Energieversorgung Filstal treten zahlreiche Stadtwerke mit ihrer Klage gegen die Europäische Kommission vor. Diese hatte wiederum Atomsubventionen in dreistelliger Milliardenhöhe genehmigt und stößt damit nicht bei jedermann auf Zustimmung. Lesen Sie hier, wie die Aussichten dieser Klage laut Experten sind und welche Nachteile Deutschland von diesen Subventionen befürchten muss.

Hinkley Point C – was ist das eigentlich?

Das Kernkraftwerk Hinkley Point liegt an der Südwestküste von England, in der Nähe von Bridgwater, Somerset. Zum Kraftwerk gehören die beiden Anlagen Hinkley Point A und Hinkley Point B. Mit Hinkley Point C kamen zwei weitere Reaktoren hinzu, für die das englische Unternehmen ein Abkommen mit der britischen Regierung geschlossen hat. Während der ersten 35 Jahre nach Inbetriebnahme garantiert die Regierung ihm eine Einspeisevergütung, um das Projekt rentabel zu machen. Zusätzlich wird es mittels Kreditgarantien und einer Absicherung gegen einer politisch-begründeten Abschaltung vor allen erdenklichen Eventualitäten geschützt. Um dies jedoch seitens der Regierung und mit Geldern aus Steuereinnahmen durchsetzen zu können, bedurfte es der Genehmigung der Europäischen Kommission.

Subventionen in Milliardenhöhe durch die Europäische Kommission genehmigt

Die Europäische Kommission genehmigte die Fördermaßnahmen der britischen Regierung sowie die damit verbundenen Atomsubventionen in dreistelliger Milliardenhöhe. Bereits im März dieses Jahres teilte Greenpeace Energy mit, dass sie eine Klage gegen die EU-Kommission vorbereiten. Im Laufe der letzten Monate schlossen sich zahlreiche weitere Organisationen sowie acht Stadtwerke aus ganz Deutschland der Klage an, die noch im Juli 2015 beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eingereicht werden soll.

Wie stehen die Chancen der Klage gegen Hinkley Point C?

Aktuell erwägen auch Luxemburg und Deutschland, Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zu erheben. Allerdings spricht das zuständige Bundeswirtschaftsministerium der Klage nur äußerst geringe Aussichten auf Erfolg zu.

Welche Nachteile wir befürchten müssen, wenn der Klage nicht stattgegeben wird

Laut Dr. Achim Klötze, dem energiewirtschaftlichen Geschäftsführer der Stadtwerke Tübingen, und dem Berliner Analyseinstitut könnten die Beihilfen der EU aus Steuermitteln nachhaltige und negative Auswirkungen auf die Großhandelspreise für Strom in Deutschland haben und erhebliche Wettbewerbsnachteile für Anbieter erneuerbarer Energien mit sich bringen.

Bildquelle: 6211165886 – Campaign for Nuclear Disarmament – Flickr.com (Bestimmte Rechte vorbehalten)