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Bahnchef Grube: Höhere EEG-Belastungen führen zu Ticketpreisanstieg

Zug am BahnsteigUrsprünglich hatte der noch recht frisch im Amt befindliche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel von der SPD angekündigt, bei den Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes richtig hart durchgreifen zu wollen, um das Gesetz endlich erfolgreicher und vor allem zukunftsweisend auszurichten. Nun liegt der lang erwartete Gesetzentwurf vor, gegen den sich schon seit einiger Zeit Widerstand regte. Insbesondere in der Verkehrsbranche übt man seit einiger Zeit Kritik. So hatte Rüdiger Grube in seiner Rolle als Bahn-Chef steigende Ticketpreise ins Spiel gebracht, sollte das Unternehmen von höheren Belastungen betroffen sein. Scheinbar war diese Warnung erfolgreich, denn der Entwurf soll angeblich keine Mehrbelastungen in puncto EEG-Umlage beinhalten.

Gabriel lässt Abgabenmodell unangetastet

In der Tat gibt es wohl wenige Drohungen, die beim Bürger für ähnliche Bedenken sorgen wie die regelmäßigen Preiskorrekturen bei der Bahn. Und dessen ist man sich auch in der Politik bewusst. Denn wie heißt es so schön: Nach der Wahl ist vor der Wahl. Man könnte spekulieren, dass genau diese Proteste aus dem Verkehrsbranche der Grund waren, weshalb der Bundeswirtschaftsminister so eilig zurückruderte. Sowohl von einer Anhebung der Abgaben bei U-Bahnen als auch bei Straßenbahnen nimmt man scheinbar Abstand, wie aus Publikationen am 05.03.2014 hervorging. Bahnchef Grube hatte sich in seiner Kritik auf eine Summe von mehr als 100 Millionen Euro durch den 30-prozentigen Umlagen-Anteil berufen, der für 2018 in bisherigen EEG-Reformmodellen vorgesehen war.

Entwurf nimmt Bezug zum Beihilfeverfahren

Ein Novum findet sich im neuen Papier des Ministeriums aber doch. Auch wenn die bisher geltende Abgabenregelung weiterhin bestehen soll: Der Klage der EU-Kommission aus Brüssel bezüglich der mutmaßlichen Subventionierung von Unternehmen in Deutschland trägt das Reform-Konzept Rechnung. So gilt die Regelung unter Vorbehalt, da die juristische Prüfung dazu führen kann, dass die Ökostrom-Förderung – schlimmstenfalls rückwirkend für die Zeit seit ihrer Einführung – zurückgenommen werden muss. Pro Jahr belaufen sich die Rabatte für Unternehmen aus der deutschen Industrie immerhin auf gut fünf Milliarden Euro.

Korrektur der Rabatthöhe scheint verhandelbar

Noch ist offen, wie das Beihilfeverfahren gegen Deutschland ausgehen wird. Möglich wäre zudem eine außergerichtliche Einigung. Aus der Bundesregierung jedenfalls waren bereits Stimmen zu vernehmen, dass zumindest hinsichtlich der Höhe der Vergünstigungen Verhandlungsspielraum besteht. Mit Blick auf den Gesetzesentwurf haben die Bundesländer und Verbände im Land bis zum 12. März Zeit, um Kritik zu äußern. Tatsächlich handelt es sich beim Reformmodell um einen Ansatz des Ministeriums, die Große Koalition hat den Ansatz noch nicht abgesegnet.

Bildquelle: © Christian Müller – Fotolia.com

Autor: Matthias Nemack

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