Gabriel lässt Kabinett über EEG-Reformen entscheiden

Strommast und Windräder in der AbenddämmerungJetzt also doch: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel von der SPD will sich scheinbar – ob bewusst oder unbewusst – deutlicher an den genehmigten Rabattvorgaben aus Brüssel für die Ökostrom-Umlage orientieren als erwartet. So soll die heimische Industrie in Zukunft nur noch Vergünstigungen in geringerem Umfang bekommen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Mancher Gegner des bisherigen Rabatt-Modells wird zufrieden sein, anderen wird die Korrektur des Systems sicher noch immer nicht weit genug gehen.

Höhere Pauschale pro Kilowattstunde

Geplant ist laut Presseberichten, dass Unternehmen einem neuen Gesetzentwurf zufolge zunächst einmal einen Grundbetrag zahlen müssen als eigenen Beitrag im Rahmen der Förderungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Diese Umlage soll bei 0,1 Cent je verbrauchter Kilowattstunde Strom liegen. Dies wäre für die Großverbraucher immerhin eine Verdopplung der aktuellen Kosten als Basisbeitrag, denn noch liegt der Wert bei nur 0,05 Cent. Zugleich will der Wirtschaftsminister scheinbar die generellen Kriterien schärfer gestalten. Gemeint ist damit die Frage: Ab welchem Verbrauch wird ein Konzern als stromintensiv eingestuft, damit es zum erhofften Preisnachlass kommt?

Neues Modell soll Rabattanstieg ausschließen

Auch wenn man angesichts dieser Ankündigungen nicht unbedingt davon sprechen kann, dass die Bundesregierung die Richtwerte der Europäischen Union ohne eigene Nachbesserungen übernehmen will. Dennoch ist das Ziel der Regierungspläne absehbar: Man will verhindern, dass die insgesamt vergebenen Vergünstigungen in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Aktuell belaufen sich die Privilegien, die der deutschen Industrie gewährt werden, auf etwa 5,1 Milliarden Euro. Mehr als genug, wie es aus Kritiker-Kreisen heißt. Der neue Gesetzentwurf ist aber durchaus als Erfolg für die Industrie selbst zu werden. Denn die Regierung hatte ohnehin lang genug mit der EU-Kommission zu kämpfen, um die Genehmigung für den Fortbestand des Rabattmodells an sich zu erhalten.

Schrittweise Anhebung der Grenzwerte für Rabatte ab 2015

Und dennoch: Aus 68 verschiedenen Branchen werden die Unternehmen 2015 stammen, die in den Genuss der Preisnachlässe kommen sollen. Voraussetzung für den Rabatt soll ab dem kommenden Jahr ein Anteil von 16 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung sein, die auf das Konto der Stromkosten gehen. Schon ein Jahr später soll die Mindestanforderung auf 17 Prozent steigen. Bis dato beträgt die Untergrenze 14 Prozent, um sich als Unternehmen wenigstens anteilig von der Ökostrom-Umlage befreien zu lassen. Eine weitere Neuerung: Wer in Zukunft einen Rabatt erhält, bekommt diesen erst ab der zweiten Gigawattstunde – für die erste wird die normale Umlage in voller Höhe fällig.

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Autor: Matthias Nemack