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Kann ich die Kündigung an Flexstrom auch faxen?

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sheila
(@sheila)
Beiträge: 12
Eminent Member
Themenstarter
 

Ich möchte gerne meine Kündigung bei Flexstrom fertig machen, da ich demnächst dort aus meinem Vertrag raus kann und ich gerne mal einen anderen Anbieter versuchen möchte. Muss ich diese dann zwingend mit der Post als Einschreiben schicken oder geht das vielleicht auch per Fax? Würde dann ja schneller und unkomplizierter gehen denke ich.

 
Veröffentlicht : 06/02/2013 4:46 pm
Steffi
(@steffi)
Beiträge: 24
Eminent Member
 

Hallo Sheila,

natürlich kannst du eine Kündigung auch faxen nur gibt es dann immer Probleme, wenn der Empfänger behauptet, das FAX nicht erhalten zu haben. Ich würde eine Kündigung doch immer lieber per Post schicken, und zwar möglichst mit Einschreiben, so dass du einen Nachweis in der Hand hast. Der Sendebericht eines FAX-Gerätes wird oft nicht als Empfangsbestätigung anerkannt, weil das FAX dann beim Empfänger unter Umständen trotzdem nicht ausgedruckt wurde oder abhanden gekommen sein kann.

LG

Steffi

 
Veröffentlicht : 10/02/2013 11:26 am
marlon
(@marlon)
Beiträge: 14
Eminent Member
 

Generell spricht eigentlich nichts dagegen, vorgeschrieben ist eigentlich nur, dass eine Kündigung in schriftlicher Form geschehen muss, was bei einem Fax ja durchaus auch der Fall wäre. Ein Einschreiben wäre natürlich der klassische Weg, aber nach Rücksprache mit Flexstrom dürfte ein Fax auch kein Problem sein. Da die aber sehr viel solcher Post bekommen würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall anrufen und nach der besten Durchwahl für solche Zwecke fragen, damit das Fax auch gleich an der richtigen Stelle ankommt. Außerdem würde ich auf jeden Fall auch noch um eine kurze Bestätigung nach Erhalt bitten, was ja ohnehin durchaus üblich ist. Dann bist du denke ich auf der sicheren Seite.

 
Veröffentlicht : 12/02/2013 2:27 am
angel21
(@angel21)
Beiträge: 13
Eminent Member
 

Ich habe auch schon einige Kündigungen per Fax erledigt, denke von daher, dass das sicherlich auch bei dir möglich sein wird. Du musst dich natürlich absichern, aber das sollte man bei einer Kündigung ohnehin immer auf irgendeinem Wege tun. Auch eine Sendebestätigung würde ich aktivieren, dann hast du schon einmal etwas auf der Hand, das du deinen Teil erledigt hast. Das ist im Grunde ja das Gleiche wie bei einem Einschreiben der Rückschein und müsste von daher auch auf jeden Fall ausreichend sein.

 
Veröffentlicht : 13/02/2013 3:50 am
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