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Kann der Stromanbieter auch kündigen?

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Kai-Werner
(@kai-werner)
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Hallo,

man redet immer nur über einen Stromanbieterwechsel, der empfohlen wird, falls der eigene Stromanbieter zu teuer wird. Wie ist es eigentlich von der anderen Seite? Kann der Stormanbieter auch seine Kunden wechseln, wenn sie z. B. einen Jahresvertrag mit außerordentlich niedrigen Tarifen haben und die Stromkosten plötzlich steigen?`Es wäre ja für den Stromanbieteer naheliegt, in einer solchen Situation seinen Altkunden zu kündigen, damit sie gezwungen sind, einen neuen Vertrag mit den neuen Konditionen abzuschließen? Vermutlich ist das während der Vertragslaufzeit nicht möglich, denn dann kann man auch als Kunde nicht aus dem Vertrag raus. Und bei monatlich zu zählenden, wie ist es da? Da wird einem doch vermutlich einfach nur der höhere Preis mitgetielt und anschließend berechnet oder sehe ich das falsch?

LG

Kai-Werner

 
Veröffentlicht : 08/01/2012 3:52 a.m.
stromjunkie
(@stromjunkie)
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Moin Kai-Werner,

klar, wenn du einen monatlich kündbaren Strombelieferungsvertrag hast, dann wird man dir eine Strompreiserhöhung mitteilen und du hast dann die Möglichkeit zu kündigen. Der Stromanbieter wird dir in diesem Fall nicht kündigen, weil er ja erst mal hofft, dass du den höheren Strompreis bezahlst. Besteht ein Vertrag mit fester Laufzeit, dann kann auch ein Stromanbieter nicht einfach so kündigen, nur weil er mit dir gerade einen außergewöhnlich niedrigen Preis vereinbart hat. Voraussetzung ist natürlich, dass er dir eine Preisgarantie gegeben hat. Ist das nämlich nicht der Fall, dann muss er dir nicht kündigen, sondern wird einfach deinen Preis erhöhen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Stromanbieter nur, wenn du mit mehreren Zahlungen im Rückstand bist oder deinen Anschluss manipuliert hast.

Gruß

Stromjunkie

 
Veröffentlicht : 26/01/2012 6:33 p.m.
Ökofreund
(@oekofreund)
Beiträge: 54
Trusted Member
 

Nein, der Stromanbieter kann nicht einfach kündigen, nur weil ihm der Preis, den er vertraglich vereinbart hat, nicht mehr gefällt. Wenn vertraglich eine Strompreisgarantie ausgesprochen wurde, dann muss er sich daran halten. Strompreisgarantien sind aber immer noch die Seltenheit und deshalb wird ein Anbieter, der die Preisgarantie nicht gegeben hat, gar nicht kündigen müssen, weil er einfach seine Strompreise erhöht. Eine feste Vertragslaufzeit ist nicht automatisch mit einer Strompreisgarantie verbunden. Viele Leute verwechseln das und meinen, wenn sie einen Vertrag über ein Jahr abgeschlossen haben, dass sich dann auch an dem Preis nichts ändert. Wie gesagt, da gehört dann zusätzlich die Strompreisgarantie dazu. Das gilt auch für Vorauszahlungs-Tarife. Wenn sich im Laufe des Jahres, für das bereits der Strom im voraus bezahlt wurde, eine Preiserhöhung ergibt, so wird das u. U. bei der Endabrechnung zu einer Nachzahlung führen.

BG
Ökofreund

 
Veröffentlicht : 28/01/2012 11:34 a.m.
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