Bundesregierung klagt gegen Stromrabatt der EU-Kommission

Klage mit Buch, Hand und BrilleEnde 2013 wurde berichtet, die Kommission der Europäischen Union prüfe, ob die Rabatte bei den Strompreisen in Deutschland rechtlich vertretbar sind oder gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Noch läuft das Verfahren, sodass nicht klar ist, ob möglicherweise Sanktionen gegen das deutsche Rabattmodell verhängt werden, sollten die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass der EU-Kommissar mit seiner Einschätzung der Rechtslage richtig lag. Nun vermelden die Medien, dass die Bundesregierung nicht abwarten möchte, bis es ein Urteil gibt. Vielmehr geht die Regierung nun ihrerseits vor Gericht.

Möglichkeit gütlicher Einigung besteht nach wie vor

Ende Februar 2014 kam eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums, die besagt, die Regierung habe sich für eine Klage gegen das Beihilfe-Verfahren entschieden. Dabei geht es vorrangig um die besagten Strompreisrabatte, die hierzulande seit einigen Jahren vielen insbesondere großen Unternehmen aus der Industrie gewährt werden. Theoretisch möglich, dass sich die Kommission und die deutsche Regierung vor dem Ende der rechtlichen Auseinandersetzung anderweitig einigen, sodass beide Klagen zurückgezogen werden könnten. Beobachter jedoch gehen nicht davon aus, dass sich die Brüsseler Kommission von der Gegenmaßnahme beeindrucken lassen wird.

Auswirkungen der Rabatt-Abschaffung nicht absehbar

Fraglich ist, wie sich das von der EU-Kommission in Gang gesetzte Verfahren gegen die Subventionen im Falle einer juristischen Bestätigung samt Förderungs-Abschaffung auf die Strompreise in Deutschland auswirken würde. Neben den befürchteten Wettbewerbsproblemen für die momentanen Nutznießer der Rabatte sagt mancher Experte einen Preisanstieg in vielen Bereichen vorher, weil die Unternehmen ihre höheren Kosten an die Endverbraucher weitergeben könnten. Auch stellt sich die Frage, in welcher Weise sich das mögliche Ende der Rabatte auf den Strommarkt auf die Tariflandschaft auswirken wird. Wahr ist, dass der Wettbewerb auf dem Markt schon jetzt zunehmend härter wird.

Gestaltung der Web-Shops muss nicht aufwendig und teuer sein

Ohne eigene Onlineshops für Stadtwerke und andere Vertreter der Strombranche finden Anbieter heute kaum noch den Weg zum Kunden. Dabei sollten Online-Auftritte so gestaltet sein, dass sich Stromkunden möglichst schnell und direkt angesprochen fühlen, um einen Tarifwechsel in Betracht zu ziehen oder – im bestmöglichen Fall – zeitnah tatsächlich den bisherigen Tarif zu kündigen und einen neuen Stromvertrag abzuschließen. Energieversorger sind dabei aufgrund der neuen Entwicklungen im Web nicht mehr darauf angewiesen, eigens programmierte und meist kostspielige Webseiten online stellen zu müssen. Über verständliche und leicht bedienbare Baukasten-Systeme können sich Stromanbieter durchaus die nötige Aufmerksamkeit der potentiellen Kundschaft sichern.

Wichtig ist, dass Kunden alle wichtigen Informationen auf einen Blick erhalten, sich gut beraten fühlen und erfahren, welche Konditionen bei den aktuellen Stromtarifen gelten. Denn: Internetnutzer nehmen sich nur ungern viel Zeit, wenn sie online einen neuen Partner mit einem günstigen Stromtarif suchen. Ständige Aktualisierungen sollten Standard sein, um Besucher stets den neuesten Stand der Tarife garantieren zu könne.

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