Für manches Unternehmen der deutschen Industrie wäre es ein finanzielles Fiasko geworden, hätte sich die EU im Streit mit der Bundesregierung durchgesetzt. Die Kommission der Europäischen Union hatte Ende 2013 Bedenken angemeldet, dass die staatlichen Vergünstigungen beim Strompreis, von denen viele Firmen profitieren, nicht zulässig, sondern stattdessen eine Verzerrung des internationalen Wettbewerbs seien. Denn im Ausland gibt es solche Rabatte auf den Strompreis mehrheitlich nicht. Nun hat sich Brüssel durchgerungen, den Streit beizulegen. Die Bundesregierung kann somit aufatmen – die Nutznießer der Beihilfen umso mehr.
Deutsche Unternehmen können sich entspannen
Viele Chefs wichtiger deutscher Unternehmen und Interessenverbände hatten massiv vor den Konsequenzen eines Beihilfen-Stopps gewarnt. Umso schlimmer hätte es sich ausgewirkt, wenn Rückzahlungen die Folge des Beihilfeverfahrens gewesen wären. Und die Chancen standen ausgesprochen gut, dass genau dies eingetreten wäre, hätte sich die EU-Kommission im Rechtsstreit durchgesetzt. Nun also gibt es scheinbar Entwarnung. Denn Brüssel hat Medienberichten zufolge eingelenkt. Das Ende der Ökostrom-Rabatte ist damit angeblich zumindest erst einmal vom Tisch.
Strengere Regeln sollen laut EU-Kommission trotzdem kommen
Das Umdenken könnte Ergebnis eines Entwurfs zum Thema Beihilferichtlinien sein, mit dem man sich in Brüssel zuletzt auseinandersetzte. An den strikteren Regeln für Nachlässe auf die Ökostrom-Umlagen, wie es sie im Zuge der Energiewende vielerorts innerhalb der Europäischen Union gibt, hält die EU aber fest. Die letzte Stufe der restriktiveren Regulierung muss bis Anfang 2018 umgesetzt werden. Die Mitgliedsländer sollen Konzepte vorlegen, wie sie die Ziele der Regelungen erreichen wollen. Zugrunde gelegt wird eine schrittweise Umstellung auf das neue System – mit dem Ziel, die Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten. Für Deutschland ist wichtig, dass Brüssel eine der zentralen Forderungen erfüllen will: Rabatte auf Strompreise sollen zulässig bleiben.
Keine Rückstellungen für Rabatt-Rückzahlungen erforderlich
Vielmehr sprechen Insider davon, dass die betreffende Klausel im neuen Regelwerk eigens auf den aus Deutschland ausgeübten Druck hin erarbeitet worden sei. So sollte verhindert werden, dass deutsche Industrie-Unternehmen die eingesparten Summen aus den Jahren 2013 und 2014 nachzahlen müssen. Dies hätte teilweise enormene Rückstellungen verlangt, was wiederum zu einer erheblichen Belastung der Unternehmensbilanzen geführt hätte. Dies hätte letzten Endes Probleme bei der Kreditbeschaffung bedeuten können. So zeigt sich erneut, wie eng Themen wie Ökostrom und Unternehmensfinanzierungen zusammenhängen. Die Bundesregierung plant eine neue Novelle des EEG-Gesetzes. Teil der Novelle sind Rabatte für die Industrie. Es ist klar, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel höhere Förderungen für energieintensive Branchen anstrebt als die EU.
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Autor: Matthias Nemack